Wenn X den Y erschlägt, dann ist X schuld - jedenfalls dann, wenn er es auch hätte sein lassen können. Wenn X dagegen zu seinem Tun gezwungen war und gar nicht anders konnte, dann ist X nicht schuldig. Da die Neurowissenschaften nahe legen, alles menschliche Verhalten werde durch Hirnzustände festgelegt, die diesen vorangehen, müsste X demnach nicht seiner Schuld wegen zur Rechenschaft gezogen werden. Schuld und Sühne, so scheint es, bedürfen ...
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